Gericht: Bundesarbeitsgericht vom 19.11.2015; Orientierungssätze: Ein Praktikum, das vor Beginn eines Ausbildungsverhältnisses absolviert worden ist, wird nicht auf die Probezeit des nachfolgenden Ausbildungsverhältnisses nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) angerechnet.
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